Nabend,
zuerst einmal gehe ich davon aus, dass der Empfänger mich nicht über's Ohr hauen will. Deswegen lasse ich das nochmal von dhl prüfen, denn merkwürdig ist es schon, dass erst nach Stellung des Nachvorschungsauftrags und gute 3Wochen nach angeblicher Zustellung der Scannerabsturz bemerkt wurde. Ich habe dhl darum gebeten, das Datum des Scannerabsturzes zu kontrollieren und mir zu erklären, weshalb sich da erst so spät drum gekümmert wurde.
So, wenn dhl mir nun mitteilt, dass das alles so seine Richtigkeit hat, bzw. dass sie mir, mit der Unterschrift des Empfängers bestätigt, den Beweis der Zustellung ausgehändigt haben, dann muss und werde ich natürlich den Käufer in die Pflicht nehmen. Selbst wenn ich davon ausgehe, dass das Paket wirklich nicht angekommen wäre, ich habe die Unterschrift. Wenn ein Paket verschollen ist und ich weiß das, unterschreibe ich nicht einfach ohne vorherige Kontrolle, was mir unter die Nase gehalten wird. Neben der Sendungsverfolgungsnummer, hätte zumindest das Zustelldatum stuzig machen müssen...
Grüßle,
Regina