Hallo,
immer wieder beschäftigt mich das Thema...:) nachdem z.b. Merle und Regina ihr Versanddesaster hier berichtet haben. Es muß doch ein klarer Regelung geben ...wer wann für den Schaden haftbar ist... Klar kann man sich auch so einigen, aber an und an gibts ja auch Kunden oder Verkäufer die nix interessiert. Geht mir jetzt nicht " nur " um den Transport sonder auch, wenn ein Tier einfach umkippt z.B. auch weil der Transport ev zulange ging....
Gibt doch für alles was mit drei Durchschlägen ...
Der Gefahrenübergang...
ZitatDenn im Fall eines „normalen“ Kaufs erfolgt der Gefahrübergang in dem Moment, in dem der Verkäufer die Kaufsache an den Käufer übergibt:
trifft für uns ja nur bei Börsen zu
ZitatWird die Sache vor dieser Übergabe zerstört oder beschädigt, trägt der Verkäufer das Risiko,
muss also nochmals liefern, obwohl der Käufer nur einmal zahlt, während
das Risiko danach allein beim Käufer liegt – auch wenn er die Kaufsache
zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr oder nur beschädigt besitzt, muss er
zahlen.
Im Fall eines Versendungskaufs dagegen kompliziert sich die Situation dadurch, dass nun auch noch ein Dritter, der Transporteur, einbezogen wird.
ZitatDie Verantwortlichkeit des Verkäufers für den Transport beschränkt sich hier also lediglich darauf, die Ware
ordnungsgemäß an den vereinbarten oder vom Käufer bestimmten
Transporteur zu übergeben – wird sie anschließend auf dem Transportweg
beschädigt oder zerstört, muss der Käufer sie dem Verkäufer dennoch
bezahlen, sich mit seiner Schadensersatzforderung dagegen an den Transporteur wenden. Eine Ersatzlieferung von Seiten des Verkäufers steht ihm nicht zu.
würde ich jetzt so verstehen aber sooo einfach kann ja nicht sein, oder?
Ist der Sendungsverkauf hingegen ein sogenannter Verbrauchsgüterkauf, hmm...wasn Verbrauchsgüterverkauf? Insekten, doch wohl nicht trägt umgekehrt der Verkäufer das gesamte Transportrisiko und zwar bis zur tatsächlichen Übergabe der Kaufsache an den Käufer. Wurde sie auf dem vorangegangenen Transportweg beschädigt oder zerstört,muss der Käufer sie nicht bezahlen, und dem Verkäufer bleibt in diesem Fall einzig die Möglichkeit, sich den entstandenen Schaden vom Transporteur ersetzen zu lassen – eine Regelung, die vor allem dem Verbraucherschutz bei Fernabsatzverträgen dient.
also mich hätte das ja mal interessiert, ob es da ne glasklare Regelung geben könnte, wird wohl keiner hier wissen
Grüße Carmen
P.S. Teststelle http://de.wikipedia.org/wiki/Versendungskauf jaaaa das verlinken klappt