Gefahrenübergang...Thema zum Versand

  • Hallo,


    immer wieder beschäftigt mich das Thema...:) nachdem z.b. Merle und Regina ihr Versanddesaster hier berichtet haben. Es muß doch ein klarer Regelung geben ...wer wann für den Schaden haftbar ist... Klar kann man sich auch so einigen, aber an und an gibts ja auch Kunden oder Verkäufer die nix interessiert. Geht mir jetzt nicht " nur " um den Transport sonder auch, wenn ein Tier einfach umkippt z.B. auch weil der Transport ev zulange ging....


    Gibt doch für alles was mit drei Durchschlägen ...


    Der Gefahrenübergang...

    Zitat

    Denn im Fall eines „normalen“ Kaufs erfolgt der Gefahrübergang in dem Moment, in dem der Verkäufer die Kaufsache an den Käufer übergibt:

    trifft für uns ja nur bei Börsen zu :)

    Zitat

    Wird die Sache vor dieser Übergabe zerstört oder beschädigt, trägt der Verkäufer das Risiko,
    muss also nochmals liefern, obwohl der Käufer nur einmal zahlt, während
    das Risiko danach allein beim Käufer liegt – auch wenn er die Kaufsache
    zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr oder nur beschädigt besitzt, muss er
    zahlen.


    Im Fall eines Versendungskaufs dagegen kompliziert sich die Situation dadurch, dass nun auch noch ein Dritter, der Transporteur, einbezogen wird.


    Zitat

    Die Verantwortlichkeit des Verkäufers für den Transport beschränkt sich hier also lediglich darauf, die Ware
    ordnungsgemäß an den vereinbarten oder vom Käufer bestimmten
    Transporteur zu übergeben – wird sie anschließend auf dem Transportweg
    beschädigt oder zerstört, muss der Käufer sie dem Verkäufer dennoch
    bezahlen, sich mit seiner Schadensersatzforderung dagegen an den Transporteur wenden. Eine Ersatzlieferung von Seiten des Verkäufers steht ihm nicht zu.


    würde ich jetzt so verstehen :) aber sooo einfach kann ja nicht sein, oder?


    Ist der Sendungsverkauf hingegen ein sogenannter Verbrauchsgüterkauf, hmm...wasn Verbrauchsgüterverkauf? Insekten, doch wohl nicht :) trägt umgekehrt der Verkäufer das gesamte Transportrisiko und zwar bis zur tatsächlichen Übergabe der Kaufsache an den Käufer. Wurde sie auf dem vorangegangenen Transportweg beschädigt oder zerstört,muss der Käufer sie nicht bezahlen, und dem Verkäufer bleibt in diesem Fall einzig die Möglichkeit, sich den entstandenen Schaden vom Transporteur ersetzen zu lassen – eine Regelung, die vor allem dem Verbraucherschutz bei Fernabsatzverträgen dient.


    also mich hätte das ja mal interessiert, ob es da ne glasklare Regelung geben könnte, wird wohl keiner hier wissen :)


    Grüße Carmen


    P.S. Teststelle http://de.wikipedia.org/wiki/Versendungskauf jaaaa das verlinken klappt :)

  • Hey Carmen,


    rein aus dem Handel gibt es die sogenannten Incoterms welche die Gefahren- bzw. Risikoübernahme international regeln. Als Privaterverkäufer hast du es aber einfacher. Insoweit du dich nicht für den Lebenderhalt verpflichtest hast, geht das Risiko automatisch an den Käufer über sobald du die Sendung an das Transportunternehmen übergeben hast. Wichtig ist hier nur das du einen Nachweis der Versendung erbringen solltest für den Fall das es hier Komplikationen geben sollte welche auch als Betrug ausgelegt werden könnten.
    Die Sache greift übrigens auch bei Überweisungen über Paypal. Sobald du Verfolgungsdaten vorlegst, die aber eindeutig dem Kontoinhaber zuzuordnen sein müssen (!), holen die auch kein Geld mehr zurück.


    Aus Sicht der Käufers müsste der sich im Schadensfall an das Transportunternehmen wenden, wenn diese das Hauptrisiko nicht vorher an den Käufer abgeschoben haben. Die meisten Transportunternehmen schließen einen Transport von Wirbellosen aus oder übernehmen keine Haftung für Lebenderhalt. Sollte die Geschichte aber untergehen ist der Schaden nicht mehr nachweisbar und das Transportunternehmen steht dafür gerade, aber nur im Zutun des Käufers. Der Verkäufer wäre rein rechtlich hier schon lange aus dem Spiel. Kulanz natürlich außen vor gelassen.


    Die Transportunternehmen bzw. deren Versicherungen zahlen aber nicht so schnell ;) .Ist wie überall im Leben ... Wird erst zigfach geprüft bis sich hier was tut. Den Service braucht man eigentlich garnicht erst anzurufen, für solche Dinge ist der weder ausgelegt noch großartig geschult. Am Besten lässt man sich ein Schadensmeldeprotokoll geben. De Anwaltsgeschichte gibt es natürlich auch noch, aber das kostet noch weitaus mehr als so manche Sendung wert ist.


    Liebe Grüße
    Tobias