Hallo zusammen,
ich habe mich aus gegebenem Anlass gerade ausgiebig mit der Sache beschäftigt.
Kleintiere sind immer erlaubt, also alles, was in Käfigen, Aquarien, Terrarien etc. gehalten werden kann/muss. Ausnahmen sind übermäßig große Aquarien/Terrarien, von denen eine Gefahr für die Mietsache ausgehen kann (Beispiel: 1000 Liter Aquarium läuft aus, Hohe Luftfeuchtigkeit und große Lüftungsflächen im Terrarium führen zu Schimmel an den Wänden, …). Ratten zählen eigentlich unter Kleintiere und dürfen daher gehalten werden, auch wenn soweit ich weiß ein Gericht in Hamburg einem Mieter dieses verboten hatte. Ein grundsätzliches Verbot der Tierhaltung im Mietvertrag ist ungültig.
Papageien sind ein anderes Problem, da diese unter Umständen ordentlich Krach machen können, was die anderen Mieter als Ruhestörung auffassen können (also auch mit Tokehs etwas aufpassen).
Man muss allerdings beachten, dass man die Mietsache nur bestimmungsgemäß verwenden darf. Wenn die Wohnung also nur noch aus Terrarien besteht, kann das durchaus ein Kündigungsgrund sein.
Ich habe meinem Vermieter auch erstmal nichts gesagt. Der hatte schon schlechte Erfahrung mit Haustieren und möchte die daher nicht. Wenn ich meine wenigen Terrarien entsprechend verteile, wird das sicher auch keine Probleme geben. Ich will ja schließlich in der Wohnung auch wohen. Sonst sind es eben vollkommen biologische Fliegenfänger
Ansonsten empfehle ich mal Google: http://lmgtfy.com/?q=terrarien+mietrecht
Viele Grüße,
Tristan